Bewohnerparkausweis
Den Antrag für einen Parkausweise können Sie bequem online im Bürgerserviceportal oder bei den Bürgerämtern City und Dudweiler stellen.
Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise zum Bewohnerparken in der Landeshauptstadt Saarbrücken:
Wer erhält einen Bewohnerparkausweis?
- Bewohner, die in den ausgewiesenen Parkzonen mit Hauptwohnsitz in Saarbrücken gemeldet sind für ein auf Ihren Namen zugelassenes Fahrzeug.
- Bewohner, die in den ausgewiesenen Parkzonen mit Hauptwohnsitz in Saarbrücken gemeldet sind und denen nachweislich ein Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde.
- Bewohner, die in den ausgewiesenen Parkzonen mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, wenn der Nachweis geführt wird, dass:
- der Antragsteller sich in Saarbrücken oder Umgebung aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung aufhält
- und zusammen mit seinem Ehe- oder Lebenspartner und/oder seinen Kindern an einem auswärtigen Hauptwohnsitz angemeldet ist
- und der Hauptwohnsitz weiter als 100 km von Saarbrücken entfernt ist.
Bewohnerparkausweise sind ausschließlich den in den betroffenen Gebieten wohnenden Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten.
Gewerbetreibende, Dienstleister, Freiberufler, Beschäftige in dort ansässigen Firmen und sonstige vergleichbare Personengruppen haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.
Welche Parkzonen gibt es in Saarbrücken?
Übersicht der aller Parkzonen in der Landeshauptstadt Saarbrücken
Was kostet der Bewohnerparkausweis und wie lange ist er gültig?
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Neuausstellung oder Verlängerung
- 1 Jahr: 30,70 Euro
- Halbes Jahr: 23 Euro
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Parkzonenwechsel
- Nach Umzug
- KFZ-Wechsel
- Ersatz
Je 10,20 Euro
Für welche Fahrzeuge werden Bewohnerparkausweise ausgestellt?
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Micro Cars mit Versicherungskennzeichen
Micro Cars mit Versicherungskennzeichen
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Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Fahrzeugklasse M1
- Klassische Aufbauart, also Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- AA, AB, AC, AD, AE AF, AG, SH
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Geländefahrzeuge zur Personenbeförderung der Fahrzeugklasse M1 G
- Klassische Aufbauart, also Geländefahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- AA, AB, AC, AD, AE, AF, AG, SH
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Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung der Fahrzeugklasse N1
- Klassische Aufbauart, also Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis höchstens 2,5 Tonnen und einer Länge von maximal 5 Metern
- BA (geschlossener Aufbau), BB, BE
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Geländefahrzeuge zur Güterbeförderung der Fahrzeugklasse N1 G
- Klassische Aufbauart, also Geländefahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis höchstens 2,5 Tonnen und einer Länge von maximal 5 Metern
- BA (geschlossener Aufbau), BB, BE
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Einspurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L
Krafträder
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Sonstige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L
Bis 2,5 Tonnen und einer Länge von maximal 5 Metern (zum Beispiel Quad und Trike)
Die Angaben Ihres Fahrzeuges finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I unter den Ziffern J und 4.
Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugscheins sein (bis 2006) sind die Fahrzeugklassen PKW (01) Motorrad (25) unter Ziff.1 zu finden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Bei Hauptwohnsitz und eigenem Fahrzeug
- Gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I
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Bei Hauptwohnsitz und überlassenem Fahrzeug
- Gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung
- Nutzungsbestätigung (pdf) mit folgenden Anlagen:
- gültiges Ausweisdokument des Fahrzeughalters
- Nachweis über ein weiteres Fahrzeug des Halters (Zulassungsbescheinigung in Kopie) oder dessen ÖPNV Nutzung (Monats oder Jahreskarte in Kopie)
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Bei überlassen Firmenfahrzeugen
- Überlassungserklärung des Arbeitgebers
oder
- Auszug aus dem Handelsregister der nachweist, dass der Antragssteller Inhaber oder Mitinhaber des Unternehmens ist, auf das der Wagen als Firmenfahrzeug zugelassen ist.
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Bei Nebenwohnsitz
- Gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Meldebescheinigung des Ehegatten und /oder Kinder des auswertigen Wohnsitzes
- Nachweis über Arbeits- oder Ausbildungsplatz im Umkreis Saarbrückens
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Neuer Parkausweis nach Verlust
- Gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Verlusterklärung (pdf)
Was sollte man sonst noch wissen?
- Es besteht kein Anspruch auf einen freien oder speziellen Parkplatz.
- Die Parkberechtigung wird jeweils nur für einen Bewohnerparkplatz in der jeweiligen Parkzone erteilt.
- Die Erlaubnis zum Nachweis der Parkberechtigung muss deutlich lesbar befestigt sein.
- Die Parkberechtigung erlischt, wenn das Fahrzeug, für das sie erteilt worden ist, auf einen anderen Halter übertragen wird und keine Umschreibung für ein anderes Fahrzeug des Bewohners erfolgt, der Bewohner aus der Bewohnerparkzone verzieht oder das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde. Eine Rückerstattung der bereits entrichteten Gebühr ist nicht möglich.
- Pro Berechtigten können in begründeten Einzelfällen bis zu 5 Fahrzeuge zur wechselnden Nutzung in einem Bewohnerparkausweis ausgewiesen werden. Die zeitgleiche Inanspruchnahme ist auf ein Fahrzeug begrenzt.
Online beantragen
Die Bewohnerparkplakette können Sie bequem online beantragen.
Bürgeramt City
BewohnerparkenGerberstraße 4
66111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 9050
Fax:
+49 681 905-1549
E-Mail:
bewohnerparken@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag
7.30 bis 15 Uhr
Mittwoch
7.30 bis 12 Uhr - ohne Termin möglich
Donnerstag
7.30 bis 18 Uhr
Freitag
7.30 bis 12 Uhr
Hinweis
Eine Terminvereinbarung unter www.saarbruecken.de/terminebuchen oder Tel. +49 681 9050 ist notwendig.
Bürgeramt Dudweiler
BewohnerparkenAm Markt 1
66125 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 9050
Fax:
+49 681 9052385
E-Mail:
bewohnerparken@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag
7.30 bis 15 Uhr
Mittwoch
7.30 bis 12 Uhr - ohne Termin möglich
Donnerstag
7.30 bis 18 Uhr
Freitag
7.30 bis 12 Uhr
Hinweis
Außer mittwochs Terminvereinbarung unter www.saarbruecken.de/terminebuchen oder Tel. +49 681 9050 notwendig.