Besucherparkausweis
Wer erhält einen Besucherparkausweis?
Besucherparkausweise werden auf Antrag ausgegeben an Personen, die:
- in der Bewohnerparkzone, für die der Besucherparkausweis gelten soll, mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- und entweder das 70. Lebensjahr vollendet haben oder als Schwerbehinderte mit Merkzeichen “aG“ oder “Bl“ anerkannt sind
- und weder selbst ein Fahrzeug besitzen, für den ein Bewohnerparkausweis ausgegeben ist, noch mit einer Person im Haushalt zusammenleben, für deren Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis ausgegeben wurde
Wie funktionieren Besucherparkausweise?
Die Inhaber eines Besucherparkausweises können diese nach freiem Belieben Besuchern zur Verfügung stellen.
Besucherparkausweise dürfen aber nicht dauerhaft an einzelne Personen weitergegeben werden, damit diese auf Bewohnerparkplätzen parken können, ohne tatsächlich Besuche bei Bewohnern zu machen.
Für jeden Haushalt wird nur ein Besucherparkausweis ausgegeben.
Der Besitz eines Besucherparkausweises berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen oder Kurzparkplätzen ohne Parkschein, sowie an Stellen, wo das Parken nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung allgemein oder durch Verkehrszeichen verboten ist.
Gebühren
- 1 Jahr: 30,70 Euro
- Halbes Jahr: 23 Euro