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Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenfrei und werden personenbezogen erteilt, das heißt die Parkausweise können mit allen Autos, mit denen die schwerbehinderten Personen befördert werden, in Anspruch genommen werden.
Für die Ausstellung von Behindertenausweisen ist das Landesamt für Soziales, Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken, zuständig.
Der Schwerbehindertenausweis allein ist kein Parkausweis!
Den EU-einheitlichen "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union" (mit Lichtbild) erhalten:
* Die entsprechende Bescheinigung stellt Ihnen das Landesamt für Soziales aus.
Der Parkausweis kann entweder persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich bei der Straßenverkehrsstelle beantragt werden.
Diese blaue Parkerleichterung für Behinderte berechtigt innerhalb Deutschlands zu folgenden Ausnahmen:
Es besteht auch die Möglichkeit vor Abschluss des Schwerbehindertenverfahrens einen vorläufigen Parkausweis zu beantragen.
Dafür muss der Straßenverkehrsstelle nachgewiesen werden, dass beim Landesamt für Soziales ein Antrag auf Anerkennung des Merkzeichens „aG“ gestellt wurde sowie eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, in der der Arzt bescheinigt, dass aus seiner medizinischen Sicht das Merkmal „aG“ gegeben ist.
Um Missbräuchliche Anträge zu vermeiden, können vorläufige Ausnahmegenehmigungen zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen höchstens zweimal für jeweils 6 Monate verlängert werden.
Bei dem orangenen Parkausweis handelt es sich um eine Parkerleichterung für besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen. Sie gilt für
Die orangene Parkerleichterung für Behinderte berechtigt innerhalb Deutschlands zu folgenden Ausnahmen:
Der orangene Parkausweis gilt nicht im Ausland. Des Weiteren berechtigt er nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Hierzu benötigen Sie einen "Blauen Parkausweis" (siehe Punkt 1) für Behindertenparkplätze.
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Alles über Parkplätze für Menschen mit Behinderung in Saarbrücken.
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